Massage(t)raum Dresden
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Tipps

Die Bundesregierung unterstützt gesetzlich die Gesundheitsförderung §3 Nr.34 ESTG

 

"zusätzliche Leistungen" des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers sind bis zu 500 € pro Person und Jahr (Freibetrag) steuer- und sozialversicherungsfrei z.B. Massagen- und Rückentraining.

Fragen Sie Ihren Steurberater, seien Sie gut zu sich, zu Ihren Mitarbeitern, gerne mit meiner Unterstützung.

 

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