Die Bundesregierung unterstützt gesetzlich die Gesundheitsförderung §3 Nr.34 ESTG
"zusätzliche Leistungen" des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers sind bis zu 500 € pro Person und Jahr (Freibetrag) steuer- und sozialversicherungsfrei z.B. Massagen- und Rückentraining.
Fragen Sie Ihren Steurberater, seien Sie gut zu sich, zu Ihren Mitarbeitern, gerne mit meiner Unterstützung.